
Werbung für unerlaubtes Glücksspiel: Neue Ermittlungen gegen Jimi Blue Ochsenknecht
- Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Jimi Blue Ochsenknecht wegen unerlaubter Werbung für ausländische Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz.
- In Österreich steht er wegen eines unbezahlten Hotelaufenthalts unter Betrugsverdacht, weitere Vorfälle betreffen offene Forderungen und gescheiterte Zahlungen.
- Der Fall zeigt, wie Influencer durch vermeintlich harmlose Werbeinhalte strafrechtlich relevante Grenzen überschreiten können.
Ein weiterer juristischer Konflikt rückt Jimi Blue Ochsenknecht ins Licht der Öffentlichkeit: Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den 33-jährigen Schauspieler wegen unerlaubter Glücksspielwerbung auf Instagram. Der Fall steht exemplarisch für die rechtlichen Grauzonen digitaler Prominenz – und verknüpft sich mit weiteren laufenden Verfahren in Deutschland und Österreich.
Jimi Blue Ochsenknecht: Vom Teenie-Star zum Problemfall der Justiz
Jimi Blue Ochsenknecht war einst eines der bekanntesten Gesichter der deutschen Popkultur. Bekannt wurde er durch seine Rolle in der Kinderfilmreihe „Die Wilden Kerle“, später versuchte er sich als Musiker, Reality-TV-Star und Unternehmer. Mit mehreren hunderttausend Followern auf Instagram nutzt er seine Reichweite auch kommerziell – genau hier liegt die Schnittstelle zum Vorwurf der unerlaubten Glücksspielwerbung.
Sein öffentliches Image war lange geprägt von Luxusreisen, Designermode und Partys mit Prominenten. Doch hinter dem Schein traten zunehmend Unstimmigkeiten zutage: unbezahlte Rechnungen, geplatzte Geschäftsideen, problematische Beziehungen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Das Selbstbild, das Ochsenknecht in den Medien pflegt – als Kämpfer gegen Neider und Kritiker – steht immer deutlicher im Kontrast zu den realen Problemen mit Gläubigern, Vermietern und nun auch der Staatsanwaltschaft.
Neue Vorwürfe: Werbung für illegales Glücksspiel auf Instagram
Ende 2023 erschienen in den Instagram-Storys von Jimi Blue Ochsenknecht zwei Beiträge, in denen für Glücksspielanbieter geworben wurde. Dabei handelte es sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover um Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Lizenz verfügten. Diese Art der Werbung stellt einen Verstoß gegen § 284 Strafgesetzbuch dar, der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel unter Strafe stellt.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale hatte die Anzeige gegen Ochsenknecht gestellt, nachdem sie ihn in Verbindung mit seinem damaligen Aufenthalt in Niedersachsen gebracht hatte. Der Vorwurf wurde juristisch konkretisiert: Es sei Werbung für ein Onlinecasino mit Sitz auf Curaçao sowie einen ausländischen Sportwettenanbieter gewesen – beide ohne gültige deutsche Konzession.
Gesetzliche Lage: Was ist erlaubt, was ist strafbar?
Die Rechtslage in Deutschland zum Thema Glücksspielwerbung ist eindeutig: Nur deutsche Online Casinos oder solche, die eine deutsche Lizenz besitzen und auf der offiziellen Whitelist der GGL stehen, dürfen legal im Internet und in sozialen Medien beworben werden. Influencer und andere Werbetreibende, die für nicht lizenzierte Anbieter werben, begehen eine Ordnungswidrigkeit – oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Straftat.
Auch Glücksspielwerbung für „legale“ Anbieter, zu denen auch Novoline Online Casinos oder beste Merkur Casinos gehören, wird in Deutschland streng reguliert. Sie darf nicht an Minderjährige oder besonders gefährdete Personengruppen gerichtet sein. Darüber hinaus ist im Internet und Fernsehen Glücksspielwerbung nur zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens zulässig.
Zudem müssen Inhalte verantwortungsbewusst gestaltet sein und dürfen weder unrealistische Gewinnversprechen enthalten noch den Eindruck vermitteln, Glücksspiel könne finanzielle Sorgen lösen. Auch Influencer unterliegen diesen Regeln – unabhängig von Reichweite oder Plattform. Wer dagegen verstößt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Gemäß § 284 Abs. 4 StGB kann bereits die Werbung für nicht erlaubtes Glücksspiel mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Werbung entgeltlich erfolgt ist oder nicht. Entscheidend ist, dass der werbende Inhalt potenziell zur Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel auffordert oder anreizt. In dem aktuellen Verfahren gegen Ochsenknecht steht genau dieser Punkt im Fokus.
Die Ermittlungen in Hannover: Verlauf und aktuelle Situation
Nachdem die Anzeige bei der GGL eingegangen war, wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen Jimi Blue Ochsenknecht eingeleitet. Schwierigkeiten bereitete zunächst die Zustellung offizieller Schreiben, da der Aufenthaltsort des Beschuldigten nicht bekannt war. Laut Angaben der Behörde lagen mögliche Adressen in München, Berlin, Starnberg und Mailand vor – an keinem dieser Orte konnte Ochsenknecht jedoch angetroffen werden.
Erst im Zuge seiner Festnahme am Hamburger Flughafen Ende Juni 2025 im Rahmen eines europäischen Haftbefehls aus Österreich ergab sich eine Gelegenheit, ihm die Vorwürfe offiziell zur Kenntnis zu bringen. Während seines Zwischenaufenthalts in der Justizvollzugsanstalt Hannover wurde er über das laufende Verfahren informiert. Ihm wurde rechtliches Gehör gewährt – bislang liegt jedoch keine Stellungnahme vor.
Aktuell liegt das Verfahren noch im Ermittlungsstadium. Der Verteidiger des Schauspielers hat Akteneinsicht beantragt. Es bleibt abzuwarten, ob eine Anklage erfolgt oder ein Strafbefehl beantragt wird.
Parallelverfahren in Österreich: Betrugsvorwürfe in Tirol
Neben dem laufenden Verfahren in Hannover steht Jimi Blue Ochsenknecht auch in Österreich vor rechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck wirft ihm vor, im Dezember 2021 eine Hotelrechnung über rund 14.000 Euro in Kirchberg in Tirol nicht beglichen zu haben. Der Fall betrifft das Hotel „Zur Sonne“, in dem Ochsenknecht seinen 30. Geburtstag feierte.
Nach mehrfachen Mahnungen durch das Hotel und erfolglosen Kontaktversuchen stellte die österreichische Justiz einen europäischen Haftbefehl aus. Nach seiner Auslieferung nach Österreich kam Ochsenknecht gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 15.000 Euro wieder auf freien Fuß. Er musste jedoch seinen Pass abgeben und darf das Land bis zum Abschluss des Verfahrens nicht verlassen.
Laut Verteidigung wurde die offene Rechnung inzwischen beglichen. Der Prozess in Österreich ist dennoch nicht beendet, da es sich um einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt handelt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck prüft weiterhin den Vorwurf des schweren Betrugs. Ein Hauptverhandlungstermin ist für den Herbst 2025 angesetzt.
Weitere Vorfälle und offene Forderungen
Der Fall in Tirol ist nicht das einzige Beispiel für juristisch relevante Vorwürfe gegen Ochsenknecht. Medienberichten zufolge existieren weitere Verfahren oder Anzeigen in mehreren Städten:
- Graz (August 2022): Zechprellerei in mehreren Lokalen mit einem Gesamtschaden von rund 1.900 Euro. Das Strafverfahren wurde aufgrund von Verjährung eingestellt. Eine Zivilklage der betroffenen Gastronomen scheiterte an der fehlenden Zustelladresse.
- Thüringen (Schleiz, Januar 2023): Tankvorgang über 116 Euro nicht bezahlt. Auch hier wurde das Verfahren eingestellt – offenbar aufgrund technischer Probleme mit einer Tank-App.
- Berlin (2022): Ein gemietetes Fahrzeug wurde beschädigt und nicht rechtzeitig zurückgegeben. Zudem blieben Bußgelder in Höhe von 12.000 Euro unbezahlt. Ein Vergleich beendete das Verfahren außergerichtlich.
Hinzu kommen mehrere Einträge im Schuldnerverzeichnis, zuletzt im Februar 2024. Insgesamt wurden sechs Zwangsvollstreckungsverfahren dokumentiert. Auch private Bekannte berichten von ausstehenden Schulden und geplatzten Zahlungszusagen. Der Vorwurf: eine jahrelange Praxis, Forderungen zu ignorieren oder durch Ausflüchte zu verzögern.
Glücksspiel und Influencer: Ein strukturelles Problem
Der Fall Jimi Blue Ochsenknecht reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Verfahren gegen Influencer, die für nicht lizenzierte Glücksspielangebote werben. Die GGL hat seit ihrer Gründung im Jahr 2023 vermehrt Hinweise gesammelt und Verfahren angestoßen – auch gegen andere prominente Persönlichkeiten.
Das Problem liegt oft in fehlender Aufklärung: Viele Influencer verkennen die juristischen Implikationen hinter scheinbar harmlosen Werbeanzeigen. Doch der Gesetzgeber sieht klare Grenzen. Unerlaubte Werbung kann als Anstiftung zur Teilnahme an illegalem Glücksspiel gewertet werden. Besonders schwer wiegt es, wenn Minderjährige unter den Followern sind.
Inzwischen werden auch Agenturen und Plattformen stärker in die Pflicht genommen. Die Kontrolle über die Inhalte wird ausgeweitet, und Strafen können auch Auftraggeber treffen. Influencer wie Ochsenknecht müssen sich deshalb nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich verantworten.
Bewertung der Gesamtlage
Die Ermittlungen gegen Jimi Blue Ochsenknecht wegen unerlaubter Glücksspielwerbung sind kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines größeren Trends im Spannungsfeld zwischen Influencer Marketing und Rechtsstaat. Die Fälle in Deutschland und Österreich zeigen, dass Prominenz vor Strafverfolgung nicht schützt – und dass digitale Aktivitäten zunehmend unter juristische Beobachtung geraten.
Die aktuellen Verfahren betreffen mehrere Rechtsgebiete: Strafrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht. Die öffentliche Wahrnehmung wandelt sich – aus dem charmanten Jungstar ist eine Person des öffentlichen Interesses geworden, die vor allem durch Verfahren und Forderungen auffällt. Ob und wie sich Ochsenknecht davon befreien kann, hängt nicht mehr von Follower-Zahlen ab, sondern von juristischen Entscheidungen.

Werde Teil der Diskussion!