Markus Belz Redaktionsleiter

Veröffentlicht am: 11.11.2025

Eine Reihe von beleuchteten Spielautomaten mit leeren Sitzplätzen in einer Spielhalle.

Zwangsgeld von 10.000 Euro: Automatenaufsteller verstößt in Bremen gegen Spielerschutzregelungen

Lesezeit: ca. 5 min
00:00
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Bremer Automatenaufsteller betrieb trotz entzogener Erlaubnis weiterhin Geldspielgeräte und missachtete mehrfach Spielerschutzvorgaben.
  • Das Ordnungsamt verhängte ein Zwangsgeld von 10.000 Euro und drohte bei weiteren Verstößen 20.000 Euro an.
  • Der Fall zeigt das konsequente Vorgehen der Bremer Behörden nach § 33c Gewerbeordnung zum Schutz vor Glücksspielsucht.

Ein Betreiber von Geldspielgeräten in Bremen hat ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro vom örtlichen Ordnungsamt erhalten, nachdem trotz entzogener Erlaubnis weiterhin Spielautomaten betrieben wurden und zentrale Auflagen des Spielerschutzes nicht eingehalten wurden.

Illegaler Betrieb trotz Entzug der Erlaubnis

Am 31. Oktober 2025 fanden Kontrollen durch das Ordnungsamt in Bremen statt, bei denen festgestellt wurde, dass ein Unternehmen an mehreren Standorten weiterhin Geldspielautomaten im Betrieb hatte, obwohl die Betriebserlaubnis am 10. Oktober 2025 entzogen worden war. Begleitet waren diese Kontrollen von wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben zum Spielerschutz.

So wurden an den meisten Standorten nicht die erforderlichen Abfragen zum Ausschluss gesperrter Spieler durchgeführt. Dadurch war es möglich, dass Personen mit Spielersperre weiterhin an den Geräten teilnehmen und mit echten Einsätzen Merkur Slots oder Novoline Spielautomaten wie Book of Ra spielen konnten.

Das Ordnungsamt setzte das angekündigte Zwangsgeld von 10.000 Euro fest und kündigte an, bei weiteren Zuwiderhandlungen ein erhöhtes Zwangsgeld von 20.000 Euro zu verhängen.

Hintergrund des Betreibers und frühere Verfahren

Der betroffene Spielautomatenaufsteller ist seit mehr als einem Jahrzehnt in der Stadt Bremen aktiv und war bereits in der Vergangenheit wegen unzureichender Maßnahmen zum Spielerschutz auffällig. Ende 2024 war bereits ein Verfahren eingeleitet worden, um die Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten zu entziehen; dieses Verfahren scheiterte zunächst und wurde später erneut aufgerollt.

Im Zuge dessen wechselte das Unternehmen sogar die Geschäftsführung, doch die Verstöße setzten sich fort, teilte das Ordnungsamt mit. Die Betreiberseite argumentierte, dass die Vorwürfe lediglich den früheren Geschäftsführer beträfen. Die Gerichte jedoch, das Verwaltungsgericht Bremen und später das Oberverwaltungsgericht, bestätigten den Erlaubnisentzug unanfechtbar.

Gesetzliche Vorgaben: Was fordert § 33c GewO

Nach § 33c der Gewerbeordnung darf wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung und mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, dies nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde tun. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich für Geräte, deren Bauart von der Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen wurde.

Zudem kann die Behörde Auflagen bezüglich des Aufstellungsorts, des Jugendschutzes oder des Schutzes der Allgemeinheit erlassen oder nachträglich erweitern. Die Erlaubnis muss versagt werden, wenn der Antragsteller nicht zuverlässig ist, etwa wegen schwerer Straftaten in den letzten drei Jahren, oder wenn er nicht nachweist, dass er Kenntnisse im Spieler- und Jugendschutz besitzt oder über ein Sozialkonzept zur Vermeidung sozialschädlicher Auswirkungen des Glücksspiels verfügt.

Ferner ist eine Bestätigung erforderlich, dass der Aufstellungsort geeignet ist, und Personen, die mit der Aufstellung beschäftigt sind, müssen ebenfalls über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Diese gesetzlichen Vorgaben bilden den Rahmen, an dem das Vorgehen in Bremen ansetzt.

Zuständigkeit und Konsequentes Vorgehen der Behörden

Seit dem 1. Juli 2025 liegt in Bremen die Kontrolle über alle Glücksspiel- und Geldspielgeräte-Aufstellungen beim Senator für Inneres und Sport Bremen. Durch diese Zuständigkeitsbündelung sollen Kontrollen stärker gebündelt und Spielerschutzvorgaben wirkungsvoller umgesetzt werden.

Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) erklärte, dass Betreiber, die den Spielerschutz ignorieren und Menschen gefährden, mit entschlossenem Handeln der Behörden rechnen müssen. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Glücksspiels habe oberste Priorität.

Im aktuellen Fall zeigt sich, dass die Behörde nicht nur den Entzug der Erlaubnis verfügt hat, sondern unmittelbar zur Sanktion übergegangen ist. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass bei weiteren Verstößen das Zwangsgeld pro Zuwiderhandlung steigen wird – ein Zeichen dafür, dass Wiederholungen nicht toleriert werden.

Auswirkungen für die Branche

Der Fall in Bremen sendet ein starkes Signal an Betreiber von Spielgeräten in Spielhallen: Wer ohne gültige Erlaubnis aufstellt oder Spielerschutz-Pflichten systematisch verletzt, läuft Gefahr, nicht nur mit einem Zwangsgeld belegt zu werden, sondern in der Folge die Betriebserlaubnis dauerhaft zu verlieren und rechtlich stärker in den Fokus zu geraten.
Für die Branche heißt das konkret: Der Antrag auf Erlaubnis nach § 33c GewO umfasst mehrere zwingende Schritte:

  • Zuverlässigkeit prüfen: Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten in den letzten drei Jahren.
  • Kenntnisnachweis Spieler- und Jugendschutz: Bescheinigung durch die Industrie- und Handelskammer erforderlich.
  • Sozialkonzept erstellen: Dokumentation der Maßnahmen zur Prävention von Glücksspiel-Schäden.
  • Aufstellort-Bestätigung: Bestätigung der Geeignetheit des Ortes, z. B. Schank- oder Speisewirtschaft, Spielhalle oder Wettannahmestelle.

Dass fehlende Sorgfalt teuer werden kann, gilt nicht nur für klassische Spielstätten. Auch Glücksspielanbieter mit Online Spielautomaten müssen ihre Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz, zur Transparenz und zur Risikominimierung strikt einhalten, um ähnliche Sanktionen zu vermeiden.

Auch für Betroffene und Öffentlichkeit relevant

Für Gäste, Anwohner und kommunale Verwaltungen steht bei solchen Fällen der Schutz vor den negativen Folgen des Glücksspiels im Mittelpunkt. Spielsucht, Finanzprobleme, illegale Angebote oder Einrichtungen mit unzureichendem Jugendschutz sind typische Risiken, die Glücksspielanbieter hierzulande ernst nehmen müssen, zu denen auch deutsche Casinos im Netz gehören.

Deshalb ist die konsequente Überwachung und Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben essenziell. Der Bremer Fall zeigt, dass die Behörden bereit sind, auch gegen etablierte Anbieter mit langjährigem Betrieb vorzugehen, nicht nur mit Verwarnungen, sondern mit konkreten Sanktionen.

Markus Belz - Redaktionsleiter bei onlinecasinosdeutschland.de
Markus Belz Redaktionsleiter bei
Markus Belz, geboren 1984 in Berlin, ist Redaktionsleiter bei onlinecasinosdeutschland.de und lebt in Frankfurt. Er liebt Radfahren, Fußball und Poker. Seine Leidenschaft für Glücksspiele begann in Las Vegas. Seit 2012 im Team, leitet er es seit 2014. Mit seinem Motto „Jeder ist seines Glückes Schmied“ liefert er verlässliche Infos über Online Casinos.
Deine Meinung zählt!
Diskutiere mit und teile dein Feedback mit der Community.
Jetzt kommentieren