Markus Belz Redaktionsleiter

Veröffentlicht am: 17.08.2026

Gavel, Pokerchips und Europa-Karte als Symbol für die Rückforderung von Casino-Verlusten - Bild erstellt mit KI.

BGH verhandelt über Rückforderung von Casino-Verlusten

Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Bundesgerichtshof verhandelt am 17. September 2026 über die Erstattung von Verlusten aus unerlaubtem Online-Glücksspiel.
  • Das Verfahren ist ein Leitentscheidungsverfahren, an dem zahlreiche weitere Klagen hängen.
  • Ein Urteil hilft nur, wenn es sich vollstrecken lässt, und genau daran arbeitet die EU-Kommission gegen Malta.

Ein Streitwert von 10.092 Euro entscheidet demnächst über sehr viel mehr Geld. Am 17. September 2026 um 10 Uhr verhandelt der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Frage, ob ein Anbieter von Online-Casinospielen ohne deutsche Konzession die verlorenen Einsätze eines Spielers erstatten muss. Der Senat hat das Verfahren zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt, und damit bekommt ein einzelner Fall aus Baden-Württemberg Wirkung für sehr viele andere.

Worum es in dem Verfahren geht

Verhandelt wird unter dem Aktenzeichen I ZR 216/25. Geklagt hat ein Spieler, der zwischen dem 25. Dezember 2020 und dem 3. September 2022 auf der deutschsprachigen Internetseite einer in Malta ansässigen Anbieterin Online-Casinospiele gespielt und dabei 10.092 Euro verloren hat. Diesen Betrag fordert er nebst Zinsen zurück, weil die Spielverträge nach deutschem Recht nichtig seien.

Die Anbieterin hatte im maßgeblichen Zeitraum keine deutsche Konzession für virtuelle Automatenspiele. Vor dem Landgericht Heilbronn (8 O 128/24, Urteil vom 12. Februar 2025) und dem Oberlandesgericht Stuttgart (5 U 113/25, Urteil vom 29. September 2025) ist der Fall bereits gelaufen, jetzt liegt er in Karlsruhe. Alle Verfahrensdaten stehen in der amtlichen Terminmitteilung des Bundesgerichtshofs zum Leitentscheidungsverfahren I ZR 216/25.

Warum ein Leitentscheidungsverfahren mehr ist als ein normaler Termin

Am 19. Mai 2026 hat der Senat das Revisionsverfahren durch Beschluss zum Leitentscheidungsverfahren bestimmt. Dieses Instrument ist noch jung. Der dafür geschaffene § 552b der Zivilprozessordnung wurde mit einem Gesetz vom 24. Oktober 2024 eingefügt und trat am 31. Oktober 2024 in Kraft. Möglich ist die Bestimmung, wenn eine Revision Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung für eine Vielzahl anderer Verfahren von Bedeutung ist. Genau das trifft hier zu.

Der Senat hat angekündigt, zahlreiche weitere bei ihm anhängige Verfahren zum Online-Glücksspiel bis zur Erledigung dieses einen Verfahrens auszusetzen. Nach dem Beschluss steht neben der Rückzahlung selbst eine handfeste Vorfrage zur Klärung, nämlich ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig bleiben, wenn ein Kläger seinen Anspruch zur Sicherheit an einen Prozessfinanzierer abgetreten hat. Wer den Wortlaut der Vorschrift nachlesen will, findet die vollständige Fassung von § 552b ZPO mit Angabe des Einführungsgesetzes bei dejure.

Wie der EuGH im April die Bahn freigemacht hat

Vorher lag das Verfahren still. Der Senat hatte es ausgesetzt, bis der Gerichtshof der Europäischen Union über eine Vorlage aus Malta entschieden hatte. Dieses Urteil erging am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23. Beteiligt waren zwei in Malta lizenzierte Anbieterinnen, European Lotto and Betting Ltd und Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd.

Der Gerichtshof stellte fest, dass das Unionsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, bestimmte Online-Glücksspiele zu beschränken, selbst wenn der Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat eine Erlaubnis besitzt. Als Rechtfertigung nennt der Gerichtshof zwingende Gründe des Allgemeininteresses und dabei ausdrücklich den Verbraucherschutz, wegen der ständigen Erreichbarkeit solcher Angebote, der Anonymität der Nutzer und der fehlenden unmittelbaren sozialen Kontrolle.

Ebenso wenig steht das Unionsrecht zivilrechtlichen Rückforderungsansprüchen im Weg, wenn ein Spielvertrag nach nationalem Recht nichtig ist. Damit ist die europarechtliche Frage geklärt, die jahrelang als Argument gegen Rückforderungen diente, und der BGH kann sich dem deutschen Recht zuwenden.

Der Haken liegt in Malta

Ein gewonnener Prozess und ausgezahltes Geld sind zwei verschiedene Dinge. Malta hat 2023 mit Art. 56A seines Gaming Act eine Vorschrift geschaffen, die im Volksmund Bill 55 heißt. Danach sollen maltesische Gerichte ausländische Urteile nicht anerkennen und nicht vollstrecken, wenn einer Glücksspielklage stattgegeben wurde, das Urteil auf der Rechtswidrigkeit der Dienste im Ausland beruht und diese Dienste nach maltesischem Recht erlaubt waren. Da viele Anbieter dort ihren Sitz haben, ist das für deutsche Kläger keine Randnotiz.

Bewegung gibt es an zwei Stellen. Die Europäische Kommission hat im Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet, geführt unter dem Kennzeichen INFR(2025)2100. Und am 23. April 2026 hat Generalanwalt Nicholas Emiliou am Gerichtshof der Europäischen Union seine Schlussanträge in der Rechtssache C-683/24 vorgelegt.

Er hält das Vorabentscheidungsersuchen aus formalen Gründen für unzulässig, erklärt hilfsweise aber sehr deutlich, eine Regelung wie Art. 56A sei offensichtlich unvereinbar mit dem Unionsrecht, weil die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in der Brüssel-Ia-Verordnung geregelt ist und die Ausnahme für die öffentliche Ordnung hier nicht greift. Die Details dazu hat eine deutsche Kanzlei aufgearbeitet.

➡️ Willst du wissen, was der Generalanwalt im Einzelnen zur maltesischen Abwehrklausel gesagt hat und warum das die Vollstreckung deutscher Urteile wieder möglich machen könnte, dann lies die ausführliche Besprechung der Schlussanträge zu Bill 55 und Art. 56A Gaming Act.

Was das für dich als Spieler bedeutet

Zuerst die wichtigste Abgrenzung, weil sie in vielen Meldungen untergeht. Es geht um Angebote ohne deutsche Konzession, im Fall des BGH um Spiele aus den Jahren 2020 bis 2022, also aus der Zeit vor und während des Aufbaus der deutschen Erlaubnisse. Wer heute bei einem Anbieter spielt, der in der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht, ist von dieser Frage nicht betroffen. Dort greifen das Sperrsystem OASIS, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und die Aufsicht der Behörde. Wie dieses Sperrsystem arbeitet, haben wir im Beitrag zur OASIS-Spielersperre mit über 300.000 eingetragenen Personen beschrieben.

Läuft dein eigenes Verfahren gerade, dann kann es sein, dass es wegen des Leitentscheidungsverfahrens ruht. Das ist keine Niederlage, es ist der vom Gesetz vorgesehene Weg, damit nicht hunderte Gerichte parallel dieselben Fragen beantworten. Wer dagegen noch nichts unternommen hat, sollte die Verjährung im Blick behalten. Ansprüche verjähren im Regelfall in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen erfahren hast. Ob deine Ansprüche noch offen sind, prüft eine Anwältin oder ein Anwalt, das kann eine Nachrichtenseite dir nicht abnehmen.

Wie es nach dem 17. September weitergeht

An einem Verhandlungstag fällt selten sofort ein Urteil. Üblich ist, dass der Senat nach der mündlichen Verhandlung einen Verkündungstermin bestimmt. Erst die Entscheidung selbst liefert dann die Begründung, an der sich die Instanzgerichte künftig ausrichten. Danach werden die ausgesetzten Verfahren wieder aufgenommen und entlang dieser Linie abgearbeitet. Parallel läuft die Vollstreckungsfrage in Luxemburg und Brüssel weiter, denn ein Urteilsspruch aus Karlsruhe nützt wenig, solange ein maltesisches Gericht ihn ignorieren darf. Beide Stränge zusammen entscheiden darüber, ob am Ende Geld fließt.

Für die Branche kommt der Termin in einer ohnehin heiklen Phase, weil die Länder bis Ende 2026 den Glücksspielstaatsvertrag bewerten müssen. Wie dieser Prüfprozess abläuft, steht in unserem Beitrag dazu, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2026 auf den Prüfstand kommt. Neue Entwicklungen sammeln wir in unserem Themenbereich Gesetz.

Markus Belz - Redaktionsleiter bei onlinecasinosdeutschland.de
Markus Belz Redaktionsleiter bei
Markus Belz, geboren 1984 in Berlin, ist Redaktionsleiter bei onlinecasinosdeutschland.de und lebt in Frankfurt. Er liebt Radfahren, Fußball und Poker. Seine Leidenschaft für Glücksspiele begann in Las Vegas. Seit 2012 im Team, leitet er es seit 2014. Mit seinem Motto „Jeder ist seines Glückes Schmied“ liefert er verlässliche Infos über Online Casinos.
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