Neun Glücksspielaufsichten warnen vor Prognosemärkten
- Glücksspielaufsichten aus neun Ländern warnen in einem gemeinsamen Statement vor Prognosemärkten.
- Bemängelt werden fehlende Einsatz- und Zeitlimits, oberflächliche Alterskontrollen und ein Zugang rund um die Uhr.
- Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA hat im Juli klargestellt, dass solche Wetten schon heute verboten sein können, wenn sie als Finanzinstrument gelten.
Wetten auf Wahlergebnisse, Fußballspiele oder geopolitische Ereignisse laufen längst nicht mehr allein bei klassischen Wettanbietern. Prognosemärkte haben in den vergangenen Jahren stark zugelegt, besonders bei jungen Erwachsenen. Neun europäische Glücksspielaufsichten haben deshalb im Juni ein gemeinsames Statement veröffentlicht und darin ungewöhnlich deutliche Worte gefunden.
Was Prognosemärkte überhaupt sind
Auf einem Prognosemarkt setzen Händler Geld auf die Antwort zu einer Ja-Nein-Frage über ein künftiges Ereignis. Wer richtig liegt, bekommt einen vorher festgelegten Betrag. Andernfalls verfällt der Einsatz. Die Anbieter selbst betrachten das als Finanzgeschäft und eben nicht als Glücksspiel. Zwischen Wettschein und Wertpapier verläuft eine schmale Linie, und genau um deren Verlauf wird gestritten. Die Einordnung entscheidet darüber, welche Behörde zuständig ist und welche Schutzregeln greifen.
Was die Aufsichten konkret bemängeln
Veröffentlicht hat die GGL die gemeinsame Erklärung am 19. Juni 2026. Unterzeichnet haben sie die Glücksspielaufsichten aus Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Spanien und der Schweiz. Anlass war die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 und die erwartete Zunahme an Wettaktivität. Die Behörden beschreiben mehrere suchtfördernde Eigenschaften, die sich dort verschärfen, wo ein Anbieter keine Lizenz hat.
Genannt werden ein Zugang rund um die Uhr, fehlende eingebaute Einsatzlimits jenseits des gesetzten Betrags, fehlende Zeitlimits und nur oberflächliche Prüfungen der Identität und damit des Alters. Aus der Kombination von Sichtbarkeit, leichter Erreichbarkeit und viraler Verbreitung entstehe ein deutlicher Suchtkreislauf. Dazu kommen laut dem Papier ernste Risiken durch Illegalität, blockierte Guthaben, Betrug über Insiderwissen und starke Kursschwankungen.
Das vollständige gemeinsame Statement der neun Aufsichtsbehörden steht als PDF bereit, die deutsche Einordnung dazu in der Mitteilung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Der Appell an Vereine, Ligen und Verbände
Ein Absatz der Erklärung richtet sich gar nicht an Spieler. Die Aufsichten erinnern Sportverbände, Ligen und Vereine daran, vor größeren Partnerschaften zu prüfen, ob ein Anbieter von Prognosemärkten in ihrer Rechtsordnung überhaupt zulässig ist.
Der Hinweis hat Gewicht, weil Sponsoring die Sichtbarkeit solcher Angebote in kurzer Zeit massiv erhöht. Angekündigt wird zudem mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit, mit Austausch von Informationen, Fachwissen und bewährten Vorgehensweisen, dazu ein verstärktes Auftreten in sozialen Netzwerken für sicheres Spielen.
Wie die Finanzaufsicht das Thema einordnet
Kurz nach dem Aufruf der Glücksspielaufsichten hat sich die europäische Wertpapieraufsicht eingeschaltet. ESMA erinnerte daran, dass die bestehenden Beschränkungen für Binäroptionen greifen können. Neue Regeln sind das ausdrücklich nicht. Entscheidend ist die Einordnung des einzelnen Produkts, und die ist feiner, als viele Meldungen es darstellen. Nur Ereignis-Kontrakte, deren Ereignisfrage sich auf einen in Anhang I Abschnitt C(4) bis (10) MiFID II genannten Basiswert bezieht, gelten als Finanzinstrument.
Trifft das zu, sind Vermarktung, Vertrieb und Verkauf an Privatkunden verboten. ESMA hält es für wahrscheinlich, dass Kontrakte mit binärem Ergebnis und binärer Auszahlung darunter fallen. Der Handelsname spielt dabei keine Rolle. Selbst ein Angebot ausschließlich an professionelle Kunden braucht eine Zulassung nach MiFID II. Wichtig für die deutsche Rechtslage ist eine Fußnote des Dokuments, denn ein solcher Kontrakt kann parallel als Wette nach nationalem Glücksspielrecht einzuordnen sein.
Das öffentliche Statement der ESMA zu Ereignis-Kontrakten und Binäroptionen ist frei abrufbar.
Was das für dich als Spieler bedeutet
Praktisch läuft alles auf eine Frage hinaus, wer einsteht, wenn etwas schiefgeht. Bei einem in Deutschland erlaubten Anbieter greifen das Sperrsystem OASIS, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und die Aufsicht der GGL. Auf einem unerlaubten Prognosemarkt greift davon nichts, und im Streitfall liegt dein Geld womöglich in einer Rechtsordnung, in der du kaum etwas durchsetzen kannst.
Ob ein Wettangebot in Deutschland erlaubt ist, kannst du in der amtlichen Whitelist nachsehen, worauf die Behörde bereits mit einer eigenen Warnung vor illegalen Sportwetten zur WM 2026 hingewiesen hat. Wie das Sperrsystem funktioniert, das bei problematischem Spielverhalten hilft, haben wir im Beitrag zur OASIS-Spielersperre mit über 300.000 eingetragenen Personen beschrieben.
➡️ Willst du wissen, mit welchen Mitteln Deutschland gegen unerlaubte Angebote im Netz vorgeht, dann lies unseren Beitrag dazu, dass Netzbetreiber illegale Glücksspielanbieter sperren müssen.
Offen ist, wie die deutsche Aufsicht künftig mit diesen Angeboten umgeht. Angekündigt ist ein Vorgehen gegen Anbieter, die sich nicht an die jeweiligen nationalen Regeln halten. Wir verfolgen das in unserem Themenbereich Gesetz.



