Glücksspiel: Zahlen Banken Verluste zurück?
Glücksspiel, das in Online Casinos angeboten wird, ist in Deutschland nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag streng genommen als illegal einzustufen. Demnach darf kein Staatsbürger an dieser Form des Glücksspiels teilnehmen. Lediglich an regulierten Sportwetten dürfen sich Bürger beteiligen. Anwälte werben deshalb damit, dass sich Verluste womöglich über Banken und Rechtswege erstatten lassen. Nach den jüngsten Urteilen sind die Aussichten hinsichtlich einer Rückerstattung eher zweifelhaft oder nahezu unmöglich einzustufen.
Online Casinos in Deutschland – viele Grauzonen
Online Casinos in Deutschland sind eigentlich nicht zugelassen, dennoch wird das Angebot privatisierter Internetspielhallen toleriert.
Das liegt am europäischen Gesetz, welches auch für deutsche Bürger gilt. Damit können sich Spieler aus Deutschland zwischen zwei Gesetzgebungen bewegen, wobei die europäische deutsche Spieler schützt. Deshalb dürfen Spieler aus Deutschland am Glücksspiel in europäisch regulierten Online Casinos teilnehmen.
Die Grundlage für das Verbot von Inlandsangeboten ist der erste Glücksspielstaatsvertrag, der mittlerweile bis Juli 2020 überarbeitet werden soll, um ein Fundament für Glücksspiel zu schaffen und damit die rechtliche Situation von einem Online Casino Deutschland im Positiven zu ändern.
Anwälte wollen verlorenes Geld im Online Casinos zurückholen
Inzwischen werben eine Vielzahl von Anwälten damit, dass verlorenes Geld im Online Casinos zurückgeholt werden kann. Als Grundlage hierfür beziehen sie sich darauf, dass Angebot von Online Casinos in Deutschland illegal seien.
Neben den Internetspielhallen selbst, sehen Anwälte vor allen Dingen auch Zahlungsdienstleister wie PayPal, Visa und MasterCard als Anlaufstelle. Gerade Online Casino Zahlungsmittel wie Kreditkarten von Visa und MasterCard werden in den meisten Internetspielhallen angeboten.
Berliner Landgericht entscheidet für Bank- und Finanzunternehmen
Nach dem Entscheid vom 16. April 2019 des Berliner Landgerichts für Zivilrecht stehen mögliche Erfolgschancen einer Klage gegen Finanzinstrumente bei Null. Der Klagende ging unter dem Vorwand, dass es sich bei besagten Überweisungen um Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel gehandelt hat, vor Gericht und verwieß darauf, dass seine Bank diese Zahlungen nicht autorisieren hätte dürfen. Hierbei bezog sich Anwalt und Kläger auf §134 des BGB.
Das Landgericht war anderer Meinung, bezog sich jedoch ebenfalls auf §134 des BGB. Allerdings bestehe das Vertragsverhältnis nicht zwischen dem Kläger und seiner Bank, sondern dem Kläger und Online Glücksspielanbieter. Durch Zahlungen seien Finanzinstrumente nicht Mitwirkende an einem unerlaubten Glücksspiel geworden.
Trotz Fürsprechung: Zahlungsdienstleister sind gezwungen zu handeln
Sobald Zahlungsdienstleister von einer zuständigen Behörde einen ausdrücklichen Bescheid für die Mitwirkung an unerlaubtem Glücksspiel erhalten, sind sie gezwungen zu handeln. Mittlerweile werden nämlich Zahlungsblockaden gegen Unternehmen eingeführt und auch die Richtlinien für illegals Glücksspiel – egal ob durch ein Tochterunternehmen, durch Werbung oder anderweite Teilnahme – stark verstärkt.
Damit könnte auch ein Umschwung in zukünftigen Entscheidungen von Landgerichten erfolgen. Wie bereits erwähnt, gelten Zahlungsinstrumente als mitwirkend, wenn eine klare und ausdrückliche Kommunikation der zuständingen Behörden hierüber erfolgt.
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